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15.11.23 –
Am vergangenen Samstag kommentierte Frau Koop in ihrem Leserbrief „Deutlich unsicherer“ die Rücknahme der Vorfahrt für Radfahrende auf der Hauptradroute an der Haselünner Straße und die Konsequenzen völlig zutreffend. Auch in der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Mobilität war die Änderung zu UN-gunsten des Radverkehrs ein Thema. Als Begründung wurde von Seiten der Verwaltung angegeben, dass der Radweg zumindest im Bereich der Querung der Auf- und Abfahrten von der Umgehungsstraße um mehr als 5 m von der vorfahrtsberechtigten Straße entfernt verlaufe. Wenn das so ist, sei rechtlich keine andere Regelung möglich. Dabei ist wohl allen klar, dass nur Nachteile für den Radverkehr entstehen: Es ist für Radfahrende wesentlich gefährlicher, zudem wird bei einem Unfall die Radfahrer:in zur Alleinverantwortlichen.
Was kann man also machen, um den Radverkehr, der zum großen Teil auch Schüler:innenverkehr ist, auf dieser HAUPTRADROUTE zügig, sicher und komfortabel zu führen? Das ist ja letztlich der Anspruch, mit dem die Hauptradrouten entwickelt worden sind. Die Lösung ist ganz einfach: Der Radweg könnte auch an den Auf- und Abfahrten weiter parallel mit nur geringem Abstand neben der Fahrbahn geführt werden, anstatt ihn nach rechts zu verschwenken. So würde der Radfahrende besser wahrgenommen und hätte weiterhin Vorfahrt gegenüber dem abbiegenden Autoverkehr.
An der gegenüberliegenden Seite der Haselünner Straße soll laut Aussage der Stadtverwaltung die alte Regelung bestehen bleiben, weil hier besagte 5 m unterschritten sind. Das heißt dann aber: Eine Straße mit unterschiedlichen Vorfahrtsregeln in nahezu „gleichen“ Situationen!
Das beschriebene Vorgehen der Stadt Lingen ist erneut ein Beispiel dafür, dass der Radverkehr – entgegen allen Beteuerungen – im Zweifel immer hinter dem motorisierten Verkehr zurückgestellt wird, sei es beim Thema „Aufhebung von Parkstreifen zugunsten breiterer Radwege“, sei es beim Thema „modale Sperren in Fahrradstraßen“, sei es bei der Radwegeführung an der Josefstraße, sei es bei der Neuverteilung des innerstädtischen Verkehrsraums insgesamt.
Im Übrigen wird in Lingen die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ziemlich unterschiedlich gehandhabt. So besteht seit etlichen Jahren die rechtliche Verpflichtung zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht. Geschehen ist da bisher nicht viel. Hier würden wir uns die gleiche „Gesetzestreue“ wünschen, wie sie eingehalten wird, wenn der Radverkehr die Nachteile hat.
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Gatbeiträge | Lingen | Verkehr
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